www.htwg-konstanz.de

Portal Arbeitszeiterfassung/eRechnung.

Startseite    Anmelden     
Logout in [min] [minutetext]


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Konstanz, Technik, Wirtschaft und Gestaltung ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei

2. Nicht barrierefreie Inhalte


Diese Webseite ist in folgenden Teilen nicht vollständig barrierefrei:

Manche Inhalte lassen sich bei einer niedrigen Browserfensterbreite bzw. in Smartphones nicht ohne horizontales Scrollen nutzen.

Bei Vergrößerung der Texte sind Überlappungen möglich.

Erfolgsmeldungen werden nicht nach allen Aktionen angezeigt.

Die zeitliche Begrenzung einer Sitzung ist nicht verlängerbar.

Es ist vorgesehen, diese Webseite auf eine barrierefreie Version (HISinOne) umzustellen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 29.11.2019 erstellt.

Sie wurde zuletzt am 14.04.2020 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben


Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Hochschule Konstanz

Vera Maier-Tragmann

Koordination Gleichstellung und Diversity

Alfred-Wachtel-Str. 8

78462 Konstanz

vmaier@htwg-konstanz.de

5. Durchsetzungsverfahren



Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschule Konstanz wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Hochschule Konstanz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Stephanie Aeffner

Landes-Behindertenbeauftragte

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.